21.03.2014 | Gesetzentwurf

Stabilisierung der Künstlersozialkasse geplant

Die Bundesregierung setzt sich für eine Stabilisierung der Künstlersozialkasse (KSK) ein. Es soll bald einen neuen Gesetzentwurf geben, mit dem die KSK auf festes Fundament gestellt werden soll.

Die Künstlersozialversicherung ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Sie ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, wobei sie lediglich die Arbeitnehmerbeiträge zahlen. In einem neuen Gesetzesvorhaben soll diese nun weiter gestärkt werden. Man will klären, in welchem Rhythmus und durch wen jene Unternehmen, die freischaffende Künstler und freischaffende lehrende Künstler beschäftigen, geprüft werden und ob sie ihrer Abgabeverpflichtung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nachgekommen sind.

Rentenversicherung soll Prüfung mitübernehmen

Ohne regelmäßige Kontrollen drohe eine weitere Steigerung der Abgaben, die von 3,9 Prozent in 2012 auf 5,2 Prozent in diesem Jahr gestiegen seien, heißt es in einer Petition. Die Prüfdichte müsse zunehmen, forderte auch Staatssekretärin Lösekrug-Möller und plädierte für einen mindestens vierjährigen Rhythmus. Schon im letzten Jahr, so erinnerte sie, habe die schwarz-gelbe Bundesregierung die Deutsche Rentenversicherung zu den Kontrollen im Rahmen der Betriebsprüfungen verpflichten wollen. Das Gesetz sei jedoch schlussendlich ohne diesen Passus verabschiedet worden. Hauptstreitpunkt seien die Kosten, bei deren Einschätzung man derzeit mit der Rentenversicherung weit auseinander liege.

(Bundestag / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 21.03.2014, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.