27.02.2014 |

EU-Parlament unterstützt lebensrettendes eCall-System für Autos

Notrufgeräte, die Rettungsdienste bei Autounfällen automatisch benachrichtigen, müssen ab Oktober 2015 in allen neuen Auto- und Lieferwagenmodellen in der EU installiert sein. So steht es im Gesetzentwurf über das eCall-System, den das Parlament am Mittwoch angenommen hat.

Das bordeigene eCall-Notrufsystem nutzt die einheitliche europäische Notrufnummer 112, um die Rettungsdienste automatisch zu schweren Verkehrsunfällen zu lotsen. Es weist die genaue Unfallstelle aus und hilft so den Diensten, schneller vor Ort zu sein, die Zahl der Todesopfer wie auch die Schwere der Verletzungen zu verringern und die Kosten zu reduzieren, die aufgrund von unfallbedingten Staus entstehen.

eCall-System Pflicht bis 2015

Der Gesetzentwurf legt Oktober 2015 als Frist für die Hersteller fest, neue Fahrzeugmodelle und Lieferwagen für den Einbau des eCall-Systems vorzubereiten. Allerdings haben die Abgeordneten die Möglichkeit offen gelassen, die Frist nochmals zu verschieben, da die Industrie mehr Zeit für die Entwicklung und zum Testen des Systems gefordert hat.

Verschärfter Datenschutz

Die Abgeordneten haben die Datenschutzklausel im Gesetzentwurf verschärft, um zu gewährleisten, dass die Fahrzeuge nicht aufgrund der eCall-Technologie ständig verfolgbar sind. Die vom System bei einem Unfall abgesetzten Daten dürfen nur Informationen zur Aktivierung (manuell oder automatisch), zum Fahrzeugtyp, zum Treibstoff, zum Unfallzeitpunkt, zur Fahrzeugposition, Fahrtrichtung und zur Anzahl der angelegten Sicherheitsgurte enthalten, so der Änderungsantrag des Parlaments.

Kostenfreier Notruf

Die Kommission schätzt, dass eCall-Geräte um die 100 Euro kosten könnten, wenn sie in allen Fahrzeugen eingebaut sind. Die Abgeordneten fügten hinzu, dass es sich bei dem 112-eCall-Dienst um eine öffentliche Dienstleistung von allgemeinem Interesse handelt, womit er allen Verbrauchern kostenlos zur Verfügung stehen sollte.

Die nächsten Schritte

Die eCall-Verordnung wurde in erster Lesung mit 485 Stimmen angenommen, bei 151 Gegenstimmen und 32 Enthaltungen. Der Rat kann nun die Position des Parlaments verabschieden, oder einen eigenen Standpunkt annehmen, um dann mit dem Parlament zu verhandeln.

(Europ. Parlament / STB Web)



Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 27.02.2014, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.