05.02.2014 | Gesetzentwurf

Neuregelung bei Konzern-Insolvenzen

Geraten im Rahmen eines Konzerns mehrere Betriebe in wirtschaftliche Schwierigkeiten, so sollen die einzelnen Insolvenzverfahren der verschiedenen Firmen, die zum Unternehmensverbund gehören, künftig besser gemanagt werden. Dies soll unter anderem durch die Bearbeitung der diversen Insolvenzverfahren an einem einzigen Gerichtsstand geschehen. Dazu hat das Kabinett einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Die Bundesregierung hofft, dass auf diese Weise komplizierte Insolvenzen innerhalb verschachtelter Unternehmensstrukturen effizienter bewältigt und die verbliebenen Vermögensbestände betroffener Firmen zugunsten der Gläubiger besser verwertet werden können. 

Eine zentrale Bedeutung misst die Vorlage dabei der Ermöglichung von "Koordinationsverfahren" zu. Nach diesem Modell wird aus dem Kreis der beteiligten Insolvenzverwalter einer als "Koordinationsverwalter" benannt, der mit der Abstimmung zwischen den einzelnen Insolvenzverfahren betraut wird und entsprechende Vorschläge unterbreiten soll. Eine besonderes Gewicht kommt in diesem Zusammenhang dem "Koordinationsplan" zu, den der beauftragte Insolvenzverwalter vorzulegen hat und der gerichtlich bestätigt werden muss: An diesem Konzept sollen sich die Maßnahmen orientieren, die im Zuge der Insolvenzpläne für die betroffenen diversen Firmen entworfen und umgesetzt werden.

Der Gesetzentwurf sieht zudem Neuregelungen über den zuständigen Gerichtsstand vor. Die Regierung strebt an, dass sämtliche Verfahren im Rahmen einer Konzerninsolvenz an einem einzigen Insolvenzgericht gebündelt werden können. Dann soll es auch möglich sein, nur noch einen einzigen Richter mit dieser Aufgabe zu betrauen. Sollten mehrere Insolvenzverfahren mit diversen Verwaltern an verschiedenen Gerichten bearbeitet werden, so soll die Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Insolvenzbeauftragten intensiviert werden. Die Gerichte sollen im Übrigen zwingend prüfen müssen, ob es machbar ist, im Interesse der effizienten Abwicklung einer Konzerninsolvenz einen einzigen Insolvenzverwalter für mehrere oder auch alle Verfahren zur Vermögensverwertung zu installieren.

Dies teilte der Pressedienst des Deutschen Bundestags mit.


(hib / STB Web)



Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 05.02.2014, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.