19.11.2013 | BMF-Schreiben

Lohnsteuerliche Behandlung von Mahlzeiten für Arbeitnehmer

Das Bundesfinanzministerium hat sich in einem aktuellen Schreiben mit der lohnsteuerlichen Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten für Arbeitnehmer ab 2014 befasst.

Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert zu bewerten. Dies gilt ab 1. Januar 2014 auch für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden, wenn der Preis der Mahlzeit 60 Euro nicht übersteigt. Der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2014 gewährt werden (Sachbezugsgrenze), beträgt

  • für ein Mittag- oder Abendessen 3,00 Euro,
  • für ein Frühstück 1,63 Euro.

Das BMF-Schreiben vom 12.11.2013 kann hier heruntergeladen werden.

(BMF / STB Web)



Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 19.11.2013, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.