02.10.2013 |

BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014

Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 wurden die bisherigen steuerlichen Bestimmungen zum steuerlichen Reisekostenrecht umgestaltet.

Davon abweichende Regelungen der Lohnsteuer-Richtlinien 2013 sind nicht mehr anzuwenden. Das BMF-Schreiben vom 30. September 2013 enthält nunmehr die Grundsätze, die bei der Anwendung der am 1. Januar 2014 in Kraft tretenden gesetzlichen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes zur steuerlichen Beurteilung von Reisekosten der Arbeitnehmer gelten. Das gibt Planungssicherheit für die betroffenen Steuerpflichtigen.

Zentraler Punkt der Reform ist die gesetzliche Definition der ersten Tätigkeitsstätte, die künftig an die Stelle der regelmäßigen Arbeitsstätte tritt. Weitere wesentliche Bereiche, auf das BMF-Schreiben umfangreich eingeht, sind Verpflegungsmehraufwendungen, die Vereinfachung der steuerlichen Erfassung der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Mahlzeiten während einer auswärtigen Tätigkeit sowie Unterkunftskosten. Zahlreiche Fallbeispiele und Varianten veranschaulichen die Neuregelungen.

Download:

BMF-Schreiben vom 30.09.2013 - IV C 5 - S 2353/13/10004


(BMF / STB Web)



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