05.09.2013 |

IT-Start-ups brauchen Kapital und Kontakte

Im ersten Halbjahr 2013 flossen insgesamt 138 Millionen Euro Venture Capital (VC) an 157 IT- und Internet-Start-ups. Das ist ein Anstieg um 20 Prozent im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2012 mit 115 Millionen Euro. Das teilten der Hightech-Verband BITKOM und der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) mit.

Im gesamten Jahr 2012 wurden 256 Millionen Euro investiert. Wie bereits im Vorjahr bleibt Berlin die Venture-Capital-Hauptstadt Deutschlands. Allein 69 Millionen Euro flossen im ersten Halbjahr in ITK-Unternehmen aus der Bundeshauptstadt. Auf dem zweiten Platz liegt Bayern mit 36 Millionen Euro – weit vor Baden-Württemberg auf Platz drei mit 5 Millionen Euro.

Steuerliche Behandlung von VC-Fonds verbesserungswürdig

Auch über alle Branchen hinweg sind die VC-Investitionen gestiegen. Sie lagen im ersten Halbjahr 2013 bei insgesamt 354 Millionen Euro. Im Jahr 2012 sind insgesamt 549 Millionen Euro Venture Capital investiert worden. Venture Capital hat nach Ansicht von BVK und BITKOM eine entscheidende Bedeutung für die Gründungsfinanzierung. Besonders der private Venture-Capital-Sektor müsse gestärkt werden. „Alle Bundestagsfraktionen haben sich zu Venture Capital bekannt. Die Politik sollte Anreize setzen, um Investoren zu mobilisieren und Investitionen zu stimulieren“, sagte BVK-Geschäftsführerin Ulrike Hinrichs in Berlin. „Die steuerliche Behandlung von Venture-Capital-Fonds ist weiterhin verbesserungswürdig. Und für die jungen Unternehmen wiederum sind der Erhalt der Verlustvorträge und die steuerliche Unterstützung von Forschung und Entwicklung besonders wichtig.“

Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierungssituation von Start-ups

Dringend erforderlich ist aus Sicht von BITKOM und BVK die Verbesserung der Finanzierungssituation von Start-ups und jungen Unternehmen, die sich in einer Wachstumsphase befinden. Folgende Maßnahmen müssten angepackt werden:

  • Wagniskapitalfonds muss als vermögensverwaltend auch gesetzlich verankert werden. Dies fördert das Vertrauen möglicher Investoren erheblich.
  • Investoren müssen Verluste aus Start-up-Beteiligungen bei ihrer Einkommensteuer geltend machen können.
  • Wenn Business Angels ihre Anteile von Start-ups veräußern, muss die Steuer auf Gewinne bei einer Re-Investition in andere Start-ups („Roll-over“) solange gestundet werden, bis sie nicht mehr in neue Gründungen fließen.
  • Verluste aus der Startphase müssen bei Start-ups in Gewinnjahren sofort und nicht erst zeitverzögert steuerlich geltend gemacht werden können, damit sie in der wichtigen Wachstumsphase gestärkt und nicht geschwächt werden.
  • Ankerinvestoren auf Bundes- und Landesebene für Venture-Capital-Fonds. Die KfW und die Förderbanken der Länder müssen sich intensiver an der Finanzierung von Venture-Capital-Fonds beteiligen.

Ein zentraler Erfolgsfaktor für Gründer sei die Vernetzung mit etablierten Unternehmen. Der BITKOM bietet mit der Get-Started-Mitgliedschaft künftig Start-ups die Chance, sich nicht mit anderen Gründern sowie potenziellen Partnern und Uroßunternehmen auszutauschen. 

 

(BITKOM / STB Web)



Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 05.09.2013, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.