03.06.2013 | Einkommensteuer

Handwerkerleistungen: Steuerermäßigung für Dichtheitsprüfung

Wer seine Abwasseranlage mittels einer Rohrleitungskamera auf Dichtheit prüfen lässt, erhält eine Steuerermäßigung von 20 % der Kosten, stellte das Finanzgericht Köln klar.

Ein Hauseigentümer hatte eine Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung seines privat genutzten Wohnhauses durchführen lassen. Beim Finanzamt beantragte er hierfür in seiner Einkommensteuererklärung die steuerliche Begünstigung für Handwerkerleistungen. Das Finanzamt lehnte dies jedoch mit der Begründung ab, dass die Dichtheitsprüfung mit einer Gutachtertätigkeit vergleichbar sei.

Dichtheitsprüfung als Grundlage für Sanierung

Dem folgte das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 18.10.2012 (Az. 14 K 2159/12) nicht und gewährte dem Eigentümer die Steuerermäßigung. Die Dichtheitsprüfung sei eine konkrete Grundlage für die Sanierung der Rohrleitung und damit Teil der Aufwendungen für deren Instandsetzung. Nach dem Einkommensteuergesetz vermindert sich für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 % der Lohnaufwendungen, derzeit höchstens 1.200 €. Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist.

Gegen das Urteil hat das Finanzamt Revision beim Bundesfinanzhof (Az. VI R 1/13) eingelegt

(FG Köln / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 03.06.2013, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.