29.05.2013 | Verfahrensrecht

Anspruch des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt auf Erteilung eines Kontoauszugs

Ein Insolvenzverwalter, der im Besteuerungsverfahren vom Finanzamt einen Kontoauszug für den Insolvenzschuldner verlangt, hat lediglich einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung.

Im Streitfall verlangte der Insolvenzverwalter vom zuständigen Finanzamt einen Kontoauszug für den Insolvenzschuldner. Voraussetzung für die Auskunftserteilung ist, dass der Insolvenzverwalter ein berechtigtes Interesse darlegt und dass keine Gründe gegen die Auskunftserteilung sprechen. Das Finanzamt wird danach die begehrte Auskunft erteilen, wenn der Insolvenzverwalter substantiiert darlegt, dass die Auskunft zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten des Insolvenzschuldners oder zur Prüfung der vom Finanzamt angemeldeten Insolvenzforderungen erforderlich ist.

Begründung des Insolvenzverwalters war mangelhaft

Daran fehlte es jedoch im Streitfall. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat deshalb die Vorentscheidung durch Urteil vom 19.03.2013 (Az. II R 17/11) bestätigt, die eine Auskunftspflicht des Finanzamts verneint hatte. Die Auskunftspflicht ergebe sich unmittelbar aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Prozessgrundrecht. Es reiche jedoch nicht aus, wenn der Insolvenzverwalter die Auskunft lediglich im Hinblick auf die ordnungsgemäße Bearbeitung des Insolvenzverfahrens beantragt. Zwar müsse der Insolvenzverwalter auch prüfen, ob er die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Gemeinschuldner an das Finanzamt geleisteten Zahlungen anfechten und im Interesse der Insolvenzgläubiger zurückfordern kann. Zu diesem Zweck müsse ihm das Finanzamt aber keine Auskunft erteilen.

(BFH / STB Web)

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