02.11.2012 | Einkommensteuer

Sind Pokergewinne steuerpflichtig?

Die Gewinne eines erfolgreichen Pokerspielers können durchaus der Einkommensteuer unterliegen, entschied das Finanzgericht Köln.

Ein hauptberuflicher Flugkapitän, der seit vielen Jahren an Pokerturnieren teilnahm und in den letzten Jahren sogar Preisgelder im sechsstelligen Bereich erzielte, klagte gegen das Finanzamt, weil es die Geldgewinne als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuerte. Gewinne aus Pokerspielen seien nur bei einem Hobbyspieler steuerfrei. Betreibe ein Steuerpflichtiger das Pokerspiel dagegen quasi berufsmäßig, so erziele er sowohl mit seinen Spielgewinnen als auch mit seinen Fernseh- und Werbegeldern steuerpflichtige Einkünfte.

Erfolg führt zur Steuerpflicht

Das Finanzgericht Köln wies die Klage mit Urteil vom 31.10.2012 (Az. 12 K 1136/11) ab. Gewinne eines Pokerspielers unterliegen jedenfalls dann der Einkommensteuer, wenn der Spieler regelmäßig über Jahre hinweg erfolgreich spiele. Es komme für die Beurteilung der Steuerpflicht nicht darauf an, ob der Erfolg beim Poker auf Zufallsergebnissen beruhe. Maßgebend sei, ob der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten mit guten Erfolgsaussichten an renommierten, mit hohen Preisen dotierten Pokerturnieren teilnehmen könne und wiederholt Gewinne erziele.
Die Revision wurde zugelassen.


(FG Köln / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 02.11.2012, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.