28.10.2012 |

Bundeskartellamt gibt strategische Allianz von General Motors und Peugeot-Citroën frei

Das Bundeskartellamt hat die strategische Allianz von General Motors Holding, Detroit, USA, und Peugeot S.A., Paris, Frankreich, freigegeben. Die beiden Automobilhersteller beabsichtigen, ihren gesamten weltweiten Einkauf zusammenzulegen und ihr Produktionsmaterial möglichst weitgehend anzugleichen.

Die Allianz sieht auch eine 7%ige Kapitalbeteiligung von General Motors an Peugeot, sowie mehrere Abkommen über die gemeinsame Entwicklung von Fahrzeugplattformen bzw. Modulen für den Fahrzeugbau und ein Logistikabkommen zwischen General Motors und der Peugeot-Tochter Gefco vor. Werbung, Marketing und Vertrieb sollen nicht zusammengelegt werden.

"Mit der strategischen Allianz geht eine gewisse Marktkonzentration einher. Diese führt im Ergebnis aber nicht zu einer marktbeherrschenden Position von General Motors und Peugeot. In den meisten Fahrzeugsegmenten verkaufen andere Hersteller sowohl in Deutschland als auch in Europa mehr Fahrzeuge. Auch im Verhältnis gegenüber den Zulieferern hält die Konkurrenz stärkere Marktpositionen inne." so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

In Europa ist General Motors vor allem mit den Marken Opel und Vauxhall sowie Chevrolet vertreten. Peugeot verkauft auch Fahrzeuge der Marke Citroën und ist Europas zweitgrößter Automobilhersteller (nach Neuzulassungen).

Als Nachfrager kaufen die beiden Automobilhersteller allein für den Fahrzeugbau mindestens 20.000 – 40.000 verschiedene Teile und Module ein. Diesen Bedarf und fast das gesamte sog. Nicht-Produktionsmaterial beabsichtigen General Motors und Peugeot künftig aus einer Organisation heraus gemeinsam zu beschaffen. Das Bundeskartellamt hat die Marktstrukturen für den Einkauf von zentralen Modulen, wie z.B. Motoren, Getriebe, Armaturenbretter etc. untersucht und keine Hinweise auf die Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung festgestellt. In allen Produktgruppen sind andere Automobilhersteller zum Teil deutlich stärkere Nachfrager.

 

(Bundeskartellamt / STB Web)



Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 28.10.2012, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.