24.10.2012 | Umsatzbesteuerung

Wann sind private Ebay-Verkäufe umsatzsteuerpflichtig?

Der Verkauf von privat erworbenen Gegenständen über die Internetauktion Ebay unterliegt nicht der Umsatzsteuer, entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.

Eine selbstständige Finanzdienstleisterin hatte über einen Zeitraum von gut einem Jahr insgesamt 140 Pelzmäntel als Privatperson auf Ebay versteigert. Den Verkaufserlös von gut 77.000 Euro behandelte das Finanzamt als umsatzsteuerpflichtig, obwohl die Frau angegeben hatte, dass sämtliche Pelzmäntel aus dem ererbten Besitz ihrer verstorbenen Schwiegermutter stammten und über einen Zeitraum von 25 Jahren zum privaten Gebrauch angeschafft worden waren. Diese Erklärung hielt das Finanzamt für nicht glaubhaft.

Unternehmerisches Tätigwerden muss nachgewiesen sein

Das Finanzgericht hingegen entschied mit Urteil vom 18.07.2012 (Az. 14 K 702/10) zugunsten der Frau, nachdem es zuvor deren Ehemann zur Herkunft der Mäntel als Zeugen vernommen hatte. Es sei glaubhaft, dass dessen Mutter sich die Pelze sukzessive angeschafft und später sorgsam zuhause aufbewahrt habe. Belege dafür, dass die Frau selbst die Pelzmäntel eingekauft habe, um sie später wieder veräußern zu können, gebe es nicht. In Anbetracht dessen sei die Frau bei den Verkäufen nicht wie ein Händler am Markt und damit auch nicht unternehmerisch tätig geworden.

(FG Baden-Württemberg / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 24.10.2012, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.