26.09.2012 | Weinkolumne

Wein und Steuern - eine verheißungsvolle Verbindung

Von Viola C. Didier und Manuel Maurer

Wein und Steuern gehören ab jetzt zusammen wie Romeo und Julia, wie Pech und Schwefel, wie Butter und Brot. Wieso das so ist, lesen Sie im nachfolgenden Auftaktartikel der STB-Web-Weinkolumne.

Im Rahmen unserer neuen Weinkolumne servieren Ihnen Experten aus Steuern und Recht bekömmliche, kräftige, frische und auserlesene Weine sowie spannende Themen aus der Weinwelt. (Foto: © Dasha Petrenko - Fotolia.com)

Dass Wein sehr viel mit Recht zu tun hat, ist spätestens jedem bewusst, seit der Europäische Gerichtshof diesen Monat verkündet hat: „Pfälzer Wein darf sich nicht als "bekömmlich" bezeichnen“. Die traditionsreiche Pfälzer Winzergenossenschaft Deutsches Weintor hatte ihren Dornfelder sowie den grauen und weißen Burgunder wegen deren „sanfter Säure“ als bekömmlich vermarktet. Der Europäische Gerichtshof stellte aber klar, dass es für alkoholische Getränke verboten sei, gesundheitsbezogene Angaben zu verwenden (STB Web berichtete).

Wein und Recht – eine enge Beziehung

Auch im Strafrecht spielt der Wein eine Rolle. Nämlich dann, wenn – wie genau vor einem Jahr – im schwäbischen Kornwestheim bei Stuttgart ein gesamter Weinberg abgeräumt wird. 2,5 Tonnen Trollinger-Trauben wurden erbeutet. Dagegen war der Traubenklau letzte Woche beim fränkischen Top-Weingut Wirsching in Iphofen mit 350 Kilogramm Trauben der Sorten Silvaner und Spätburgunder – erntereif versteht sich – nicht ganz so üppig. Diebstahl der dreisten Art – und wahrlich keine Einzelfälle, sondern eine sich jährlich wiederholende Straftat in Weinanbaugebieten.

Aber natürlich spielt in Bezug auf den Wein auch das deutsche Markenrecht und das Zivilrecht eine wichtige Rolle. So entschied kürzlich das Münchner Amtsgericht in einem Scheidungsprozess, dass die Weinsammlung nicht aufgeteilt werden dürfe, schließlich sei sie kein gewöhnlicher Haushaltsgegenstand (STB Web berichtete). Wein und Recht haben also eine enge Beziehung miteinander – doch wie sieht es beim Thema Steuern aus?

Wein und Steuern – das wird noch

Bei den Worten Wein und Steuern fallen dem geneigten Leser im ersten Moment nicht viele Begriffe ein, allenfalls die Perlwein- oder Branntweinsteuer. Gut, dass jüngst Prof. Dr. Dr. h. c. Paul Kirchhof, Deutschlands bekanntester Steuer- und Verfassungsrechtler, eine Lanze gebrochen und „Steuerwein“ ausgeschenkt hat: Nach seinem fruchtig-spritzigen Vortag in der Heidelberger Buchhandlung Lehmanns Media zum Steuerrecht gab es diverse „Leseproben“ von der Heidelberger Hanglage, die schon Goethe als die wohl schönste im ganzen Land rühmte. Ein Konzept, das bei den Teilnehmern sehr gut ankam. Es wird also höchste Zeit, dass sich die Steuerbranche des Themas Wein annimmt.

Spätestens, wenn die Auswahl der Weihnachtsgeschenke an Geschäftsfreunde oder  Bewirtungsfragen zur Weihnachtsfeier anstehen, macht sich die Kenntnis von manch gutem Tropfen ebenso bezahlt, wie Ideen zu originellen Wein-Accessoires oder interessante Wein-Literatur. Auch bei Geschäftsessen mit Mandanten und gemeinsamen Verkostungen im Kollegenkreis können vinophile Berater punkten. Und schließlich hat Wein auch etwas mit Finanzen zu tun. Denn es soll schon Mandanten gegeben haben, die ihren Steuerberater um Auskunft über die Renditechancen von Wein als Wertanlage baten. Und es soll Kanzleien geben, deren Mandantschaft ganze Weingüter besitzt. Für viele ist Wein aber einfach auch ein herrlicher Genuss nach Feierabend - und auf den haben schließlich auch Steueberater ein Recht.

Im Rahmen unserer neuen Weinkolumne servieren Ihnen Experten aus Steuern und Recht bekömmliche, kräftige, frische und auserlesene Weine sowie spannende Themen aus der Weinwelt ganz nach eigenem Gusto.