17.09.2012 | Wirtschaftsprüfung

Mehr Transparenz in der Aufsicht über Abschlussprüfer

Die Wirtschaftsprüferkammer fordert mehr Offenheit und Transparenz in der Berufsaufsicht über Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer.

Die derzeitige Rechtslage verpflichte die Wirtschaftsprüferkammer zum Stillschweigen in Aufsichtsfragen, erklärte Dr. Claus C. Securs, Präsident der Wirtschaftsprüferkammer. Deshalb müsse mehr Transparenz geschaffen werden und die Kammer setze sich für eine Gesetzesänderung ein. Zu der aktuell in Brüssel diskutierten möglichen Abschaffung der Prüfungspflicht von mittelgroßen haftungsbeschränkten Unternehmen in der EU äußerte sich Securs sehr kritisch: „Gerade in Krisen-Zeiten sind solche Überlegungen unverständlich.“ Grundsätzlich sei es zwar richtig, Bürokratie für Unternehmen abzubauen. Bei der Prüfungspflicht für mittelgroße Unternehmen sei dies aber zumutbar vor allem im Hinblick auf die große Bedeutung dieser Unternehmen für die Gesamtwirtschaft.

Außerdem äußerte sich die Wirtschaftsprüferkammer zur jüngst beschlossenen Änderung des Berufsrechts, die im Oktober 2012 in Kraft tritt. Geregelt wird die der Größe, Komplexität und dem Risiko des Prüfungsgegenstandes angemessene Prüfungsdurchführung. Ergänzend hat die Wirtschaftsprüferkammer einen Hinweis zur skalierten Prüfungsdurchführung erarbeitet, der den Berufsangehörigen als Hilfe bei der Prüfung insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen dienen soll. Der Berufsstand bekommt damit eine wichtige Arbeitshilfe an die Hand.

(WPK / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 17.09.2012, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.