13.09.2012 |

Bundesrat kritisiert Aufwand bei der Besteuerung von Elektro-Dienstwagen

Der Bundesrat sieht die im Entwurf eines Jahressteuergesetzes geplante Neuregelung der Besteuerung von privat genutzten Dienstwagen mit Elektroantrieb als zu kompliziert an.

Der Prüfungs- und Erklärungsaufwand sei in der vorgeschlagenen Form für die Steuerpflichtigen erheblich und würde zu einer erheblichen administrativen Mehrbelastung für die Finanzverwaltung führen, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf.

Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die Ansicht der Bundesregierung, Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridfahrzeuge seien wegen ihres höheren Listenpreises steuerlich benachteiligt. Bisher ist ein Prozent des Listenpreises Grundlage der Bewertung der privaten Nutzung eines Kraftfahrzeugs. Diese Ein-Prozent-Regelung soll beibehalten werden, allerdings soll der Listenpreis um die Kosten des Batteriesystems reduziert werden. Maximal möglich sei soll eine Reduzierung des Listenpreises um 10.000 Euro. Für nach dem 31. Dezember 2013 angeschaffte Fahrzeuge wird dieser Höchstbetrag um jährlich 500 Euro reduziert. Die Regelung wird außerdem zeitlich auf bis zum 31. Dezember 2022 erworbene Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge beschränkt.

Die Bundesregierung will den Entwurf nun nochmals prüfen, erklärte allerdings zugleich, sie könne weder auf Seiten des Steuerpflichtigen noch auf Seiten der Finanzverwaltung einen erhöhten Prüfungs- oder Erklärungsaufwand erkennen.

Dies teilte der Pressedienst des Deutschen Bundestags mit.


(hib / STB Web)



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