07.09.2012 | Gesetzentwurf

Bundesregierung will Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung einführen

Als Alternative zur Limited Liability Partnership (LLP) will die Bundesregierung eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer schaffen.

Zu diesem Zweck soll im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) eine Haftungsbeschränkung geschaffen, die eingreift, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, so die Regierung in ihrem Gesetzentwurf. Die bisherige Partnerschaftsgesellschaft soll jedoch neben der Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) bestehen bleiben.

Das Haftungskonzept der bestehenden Partnerschaftsgesellschaft werde von Angehörigen Freier Berufe zum Teil als nicht befriedigend empfunden, so die Bundesregierung zur Begründung des Gesetzentwurfes. Deshalb zeichne sich vor allem im Bereich von anwaltlichen Großkanzleien der Trend zum Rechtsformwechsel zur LLP nach englischem Recht ab. Zwar bestünden keinerlei rechtliche Bedenken, doch soll eine deutsche Alternative zur LLP geboten werden, heißt es in der Vorlage. Ein Wechsel in eine englische LLP sei zudem mit höheren einmaligen aber auch höheren laufenden Kosten für die Beteiligten verbunden.

Dies teilte der Pressedienst des Deutschen Bundestags mit.

 

(hib / STB Web)



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