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Arbeitnehmerbesteuerung: Keine Verbesserung beim Vollzug der Steuergesetze

Artikel vom: 17.01.2012

Der Bundesrechnungshof erachtet die gesetzmäßige Besteuerung von Arbeitnehmern weiterhin nicht gewährleistet. Trotz stärkerer IT-Unterstützung, wie der Einführung eines Risikomanagements, bestehe nach wie vor großer Handlungsbedarf zur Verbesserung des Steuervollzugs. Zu diesem Ergebnis gelangen die Rechnungsprüfer in einem Bericht, der heute dem Parlament und der Bundesregierung zugeleitet wurde.

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Der Bundesrechnungshof mahnt Vereinfachung des Steuerrechts und Weiterentwicklung des Risikomanagements der Steuerverwaltung an. (Foto: Gina Sanders / Fotolia.com)
Bereits im Jahr 2006 hatte der Präsident des Bundesrechnungshofes in einem Gutachten auf Defizite beim Vollzug von Steuergesetzen hingewiesen. Die Situation hat sich seither offenbar nicht verbessert.
Dem aktuellen Bericht zufolge ist - neben einer weiterhin angespannten Personalsituation in der Steuerverwaltung - das komplexe und sich immer schneller ändernde Steuerrecht eine Hauptursache für die Vollzugsdefizite. Viele gesetzliche Bestimmungen seien lang und schwer verständlich formuliert. Im Einkommensteuerrecht habe sich seit dem Jahr 2006 die Zahl der Gesetzesänderungen von durchschnittlich 7,5 auf fast 10 Änderungen pro Jahr erhöht.

Viele Steuerermäßigungen werden ungeprüft gewährt

Der Einsatz eines Risikomanagements gewährleiste den gesetzmäßigen Steuervollzug bisher nicht. Beim Risikomanagement entscheidet ein programmgesteuerter Risikofilter, ob die Steuer maschinell festgesetzt wird oder ob die Beschäftigten der Finanzämter den Fall persönlich prüfen müssen. Mit dem derzeitigen Risikomanagement lasse die Steuerverwaltung systematisch einige Sachverhalte ungeprüft, wenn bestimmte Wertgrenzen nicht erreicht werden. Damit verstoße sie gegen ihre gesetzliche Pflicht, zumindest die Plausibilität der Steuererklärungen zu prüfen. So sei beispielsweise die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in 80 bis 90 Prozent der Fälle gewährt worden, ohne dass die Finanzämter die Voraussetzungen prüften.

Aus diesen Gründen sieht der Bundesrechnungshof weiterhin großen Handlungsbedarf zur Verbesserung des Steuervollzugs. Er empfiehlt insbesondere eine grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts, damit die Angaben der Steuererklärungen stärker IT-gestützt geprüft werden können. So regt er für die Arbeitnehmerbesteuerung insbesondere eine Neuordnung des Werbungskostenabzugs an. Zudem empfiehlt er eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Risikomanagements.


(Bundesrechnungshof / STB Web)


 

23.02.2012

 
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