28.12.2011 | Urteil

Keine 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die 1 %-Regelung nicht anwendbar ist, wenn der Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrzeug lediglich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt.

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, führt dies zu einem steuerbaren Nutzungsvorteil, der als Arbeitslohn zu versteuern ist. Der Vorteil ist entweder anhand des Fahrtenbuchs oder nach der 1 %-Regelung zu bewerten. In einem aktuellen Fall standen einem Autoverkäufer diverse Firmenwagen für Vorführfahrten zur Verfügung. Darüber hinaus durfte er diese auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen. Das Finanzamt wendete die 1 %-Regelung an.

Der BFH widersprach mit Urteil vom 06.10.2011 (Az. VI R 56/10): Die Nutzung eines Fahrzeugs für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sei keine private Nutzung, denn der Gesetzgeber habe diese Fahrten in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG und § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG der Erwerbssphäre zugeordnet.


(BFH / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 28.12.2011, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.