14.07.2011 |

BMF-Schreiben zu Wertminderung bei Fondsanteilen

Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben Detailfragen geklärt, die bei einer dauernden Wertminderung von Aktienfondsanteilen auftreten. Das BMF reagierte damit auf ein früheres Urteil des Bundesfinanzhofs. Außerdem wurden die Grundsätze auf die Teilwertabschreibung von Investmentanteilen von Unternehmen konkretisiert.

Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung bei börsennotierten Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die im Anlagevermögen gehalten werden, liegt dann vor, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken ist und zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung keine Anhaltspunkte für eine Werterholung vorliegen. Dieses Urteil des Bundesfinanzhofs hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben zum Anlass genommen, Detailfragen zur Teilwertabschreibung zu klären (IV C 1 - S 1980-1/10/10011 :006).

Demnach ist ein früheres BMF-Schreiben zum BFH-Urteil entsprechend anzuwenden auf im Anlagevermögen gehaltene Investmentanteile an Publikums- und Spezial-Investmentvermögen (IV C 6 - S 2171 -b/0). Eine Wertminderung eines Anteils am Investmentvermögen ist demzufolge grundsätzlich in vollem Umfang anzuerkennen, wenn das Vermögen des Investmentvermögens zu mindestens 51 Prozent aus börsennotierten Aktien besteht. Abzustellen ist auf die tatsächlichen Verhältnisse im Investmentvermögen am Bilanzstichtag des Anlegers.

 

(BMF / STB Web)



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