03.03.2011 |

Chefgehälter in öffentlichen Unternehmen

Manager an der Spitze öffentlicher Unternehmen verdienen weit weniger als Vorstände und Geschäftsführer in Firmen in privater Hand: Die durchschnittlichen Jahresgesamtbezüge der Führungsspitze von öffentlichen Unternehmen betragen 203.000 Euro und sind damit  zwischen einem Viertel und der Hälfte geringer als in vergleichbar großen Privatunternehmen.

Das ergab die in diesem Jahr erstmals erscheinende Vergütungsstudie „Vorstands- und Geschäftsführerbezüge in öffentlichen Unternehmen“ der Managementberatung Kienbaum, für die Datensätze von 885 Unternehmen aus 19 Branchen mit mehr als 2.000 Positionen ausgewertet wurden.
 

Einflussfaktor Unternehmensgröße

Die Vergütungsunterschiede zwischen den untersuchten öffentlichen Unternehmen sind sehr groß: Die Vergütungsspanne reicht von 20.000 Euro bis rund 2,8 Millionen Euro jährlich. Der wichtigste Einflussfaktor auf die Höhe der Vergütung ist die Unternehmensgröße: Vorstände von öffentlichen Unternehmen mit bis zu 25 Mitarbeitern erhalten durchschnittlich 83.000 Euro im Jahr, bei Unternehmen mit 500 bis 2.500 Beschäftigten wird die Unternehmensleitung im Schnitt mit 269.000 Euro jährlich vergütet. Vorstände und Geschäftsführer in öffentlichen Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern verdienen mit durchschnittlich 639.000 Euro Jahresgesamtbezügen am meisten.


Einflussfaktor
Branchenzugehörigkeit

Welcher Branche ein Unternehmen angehört, beeinflusst die Vergütungshöhe ebenfalls: Je mehr ein Unternehmen wettbewerblich tätig ist, desto mehr verdienen Vorstand beziehungsweise Geschäftsführung. "Solche wettbewerblich tätigen Unternehmen müssen sich den 'normalen' Gepflogenheiten des Marktes stellen. Deshalb rekrutieren sie zunehmend Leitungskräfte auch aus privaten Unternehmen – etwa in der Energiewirtschaft oder bei Sparkassen und Banken. Umgekehrt sind die Bezüge in denjenigen Unternehmen tendenziell niedriger, die eher hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, weil diese Unternehmen häufig erst in jüngerer Vergangenheit in eine privatrechtliche Gesellschaftsform überführt worden sind", sagt Martin von Hören, Vergütungsexperte bei der Managementberatung Kienbaum.


Variable Vergütung wenig verbreitet

Eine variable Vergütung ist in öffentlichen Unternehmen noch weit weniger verbreitet als in Firmen in privater Hand: In kleinen und kommunal geprägten Unternehmen haben 50 bis 70 Prozent der Vorstände und Geschäftsführer Anspruch auf variable Vergütungsbestandteile, in großen Versorgungs-unternehmen und Banken liegt der Verbreitungsgrad bei bis zu 90 Prozent. "Die Bedeutung der variablen Vergütung ist derzeit in öffentlichen Unternehmen noch nicht so stark ausgeprägt wie in börsennotierten Firmen. Trotzdem koppeln viele öffentliche Unternehmen bereits das Einkommen mit Leistung und Erfolg der Mitarbeiter", sagt Kienbaum-Vergütungsexperte von Hören.


Betriebliche Altersvorsorge bedeutendste Zusatzleistung

Die betriebliche Altersvorsorge ist in öffentlichen Unternehmen weit verbreitet: 80 bis 90 Prozent der Vorstands- und Geschäftsführungsmitglieder haben eine solche betriebliche Altersvorsorge. Der Grund dafür ist laut den Experten, dass die gesetzliche Sozialversicherungsrente in der Regel nicht ausreicht, um nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard bei den Vorständen und Geschäftsführern zu erhalten. Hier soll die betriebliche Altersvorsorge die Versorgungslücke schließen.


Nicht zu vernachlässigen: Der Firmenwagen

Im Vergleich zu Unternehmen mit mehrheitlich privaten Anteilseignern, in denen Dienstwagen mittlerweile zum Standard gehören, kommen in kleineren öffentlichen Unternehmen – zum Beispiel in der Sozialwirtschaft oder dem Bildungssektor – nur rund die Hälfte aller Vorstände und Geschäftsführer in den Genuss dieser Zusatzleistung. In Kliniken liegt der der Verbreitungsgrad von Dienstwagen bei rund 60 Prozent und in den übrigen Branchen fahren 70 bis 90 Prozent der Unternehmensleitung einen Firmenwagen.


(Kienbaum / STB Web)



Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 03.03.2011, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.