Artikel-Archiv:

Sie sind hier: Startseite » Fachartikel & News »

Schrift:

Elektronische Gesundheitskarte: Einzelpraxen erhalten bis zu 850 Euro für Kartenterminals

Artikel vom: 28.02.2011

Ab Oktober soll es losgehen: Dann geben die Krankenkassen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) aus. Dazu müssen die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte ihre Praxen mit neuen Kartenterminals ausstatten und die Praxisverwaltungssysteme für das Einlesen der eGK vorher aktualisieren.

Anzeige


Für stationäre Lesegeräte sollen demnach 355 Euro, für die Installation 215 Euro und für mobile Lesegeräte 280 Euro bereitstehen. Die notwendigen Informationen zur Refinanzierung und Ausstattung erhalten die Ärzte und Zahnärzte von ihren Kassenärztlichen Vereinigungen beziehungsweise Kassenzahnärztlichen Vereinigungen.

Die Kassen geben die eGK ab dem Ende des dritten Quartals aus. Sie gilt dann neben den bisherigen Krankenversicherungskarten als Versicherungsnachweis. Erst ab 2013 werden die Kassen ausschließlich die eGK ausgeben – vorausgesetzt, dass Ärzte und Zahnärzte zuvor ausreichend mit Kartenterminals ausgestattet sind. Darüber wollen die Vertragspartner nach Abschluss des Basis-Rollouts entscheiden.


(KBV, GKV-Spitzenverband und KZBV / STB Web)


Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 28.02.2011, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

17.05.2012

 
  • Kostenloser Steuerberater-Newsletter
  • Über 5.000 Abonnenten