11.01.2011 |

Bundesratsinitiative zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Steuerrecht

Der Bremer Senat hat heute eine Bundesratsinitiative beschlossen, um eingetragene Lebenspartnerschaften im Einkommenssteuerrecht der Ehe gleichzustellen. Dabei geht es insbesondere um das Ehegattensplitting, die Wahlmöglichkeit der Steuerklassen sowie höhere Sparerfreibeträge aus Kapitalvermögen.

„Wir wollen die steuerrechtliche Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare endlich beenden“, betont Finanzsenatorin Karoline Linnert. „Die von uns angestrebte Gesetzesänderung ist überfällig. Wir möchten die langjährige Ungerechtigkeit beenden.“

Bereits 2008 hatte sich Bremen im Bundesrat für die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Einkommenssteuerrecht eingesetzt – jedoch erfolglos. Anlass für den erneuten Vorstoß ist die jetzt im Jahressteuergesetz 2010 verankerte Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Erbschafts- und Schenkungsteuer- sowie im Grunderwerbsteuerrecht. Dass die Einkommenssteuer ausgespart wurde, widerspreche der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie, so Linnert.

Ende November hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden, dass der Ausschluss von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von der Anwendung der Regelungen über das Ehegattensplitting verfassungswidrig ist.



(Senatorin für Finanzen Bremen / STB Web)


Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 11.01.2011, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.