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Kabinett beschließt Haushaltsbegleitgesetz

Artikel vom: 02.09.2010

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für das Haushaltsbegleitgesetz vorgelegt. Damit sollen die Eckpunkte des Sparpakets umgesetzt werden. Die umstrittene Kernbrennstoffsteuer wurde aus dem Gesetzentwurf ausgegliedert.

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Das Kabinett hat sich auf einen Entwurf für ein Haushaltsbegleitgesetz verständigt. Im Mittelpunkt stehen Kürzungen im sozialen Bereich, unter anderem

  • der Wegfall des Heizkostenzuschusses beim Wohngeld
  • die Anrechnung des Elterngeldes beim Bezug von Arbeitslosengeld II
  • der Wegfall der Versicherungspflicht von Hartz-IV-Beziehern in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Aber auch auf der anderen Seite der Skala soll gespart werden. So ist vorgesehen, das Elterngeld bei einem Nettoeinkommen von über 1.240 Euro monatlich von 67 auf 65 Prozent zu reduzieren. Zudem wird eine Luftverkehrsteuer eingeführt, die von der Entfernung abhängig ist und auf Flüge bezogen ist, die vom Inland aus starten.

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz werden die Beschlüsse des Sparpakets umgesetzt (STB Web berichtete). Ausgenommen bleibt allerdings die umstrittene Kenrbrennstoffsteuer: Das Kabinett beschloss zwar auch hier einen Gesetzentwurf, Bundesfinanzminister Schäuble verwies jedoch darauf, dass die Bundesregierung derzeit ein energiepolitisches Konzept erarbeite, in das sich auch die Gestaltung dieser Steuer einfügen solle.

(STB Web)



Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 02.09.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

08.02.2012

 
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