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Artikel vom: 25.08.2010
Vor dem Insolvenzrecht bleiben auch in Zukunft alle gleich. Die Bundesministerien von Justiz und Finanzen einigten sich Ende vergangener Woche darauf, das geplante Fiskusprivileg doch nicht einzuführen. Dafür soll nun an anderer Stelle nach Ersatz für das Volumen der geschätzten Mehreinnahmen gesucht werden.
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Regierung rudert bei Plänen zum Insolvenzrecht zurück. (Foto: iStock) |
Die Ministerien sollen nun noch diese Woche einen Ausgleich für die geschätzten Mehreinnahmen finden. Das Kabinett will am 1. September über das Haushaltsbegleitgesetz entscheiden. Spekuliert wird darüber, ob etwa die Befreiung von der Umsatzsteuer fällt. Derzeit kann der Insolvenzverwalter zusätzlich die Umsatzsteuer aus dem Verwertungserlös entnehmen, wenn die Masse bei der Verwertung mit Umsatzsteuer belastet wird.
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 25.08.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.
08.02.2012