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Fiskusprivileg kommt doch nicht

Artikel vom: 25.08.2010

Vor dem Insolvenzrecht bleiben auch in Zukunft alle gleich. Die Bundesministerien von Justiz und Finanzen einigten sich Ende vergangener Woche darauf, das geplante Fiskusprivileg doch nicht einzuführen. Dafür soll nun an anderer Stelle nach Ersatz für das Volumen der geschätzten Mehreinnahmen gesucht werden.

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Regierung rudert bei Plänen
zum Insolvenzrecht zurück. (Foto: iStock)
Im Insolvenzrecht wird es auch künftig keine Vorfahrt für öffentliche Gläubiger geben. Darauf verständigten sich nach Angaben des Bundesjustizministeriums die Staatssekretäre der Bundesministerien für Finanzen und Justiz. Damit wird die Wiedereinführung des so genannten Fiskusprivilegs aus dem Haushaltsbegleitgesetz gestrichen. Das Haushaltsbegleitgesetz setzt die Beschlüsse des Sparpakets der Koalition um (STB Web berichtete). Demnach sollten künftig Finanzämter, Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit in Insolvenzfällen vor allen anderen Gläubigern Zugriff auf das Vermögen haben. Insolvenzverwalter und Wirtschaftsverbände hatten diese Pläne scharf kritisiert.

Die Ministerien sollen nun noch diese Woche einen Ausgleich für die geschätzten Mehreinnahmen finden. Das Kabinett will am 1. September über das Haushaltsbegleitgesetz entscheiden. Spekuliert wird darüber, ob etwa die Befreiung von der Umsatzsteuer fällt. Derzeit kann der Insolvenzverwalter zusätzlich die Umsatzsteuer aus dem Verwertungserlös entnehmen, wenn die Masse bei der Verwertung mit Umsatzsteuer belastet wird.

(STB Web)



Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 25.08.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

08.02.2012

 
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