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Steuerfreie Pauschale für Abgeordnete verfassungsgemäß

Artikel vom: 13.08.2010

Die steuerfreie Abgeordnetenpauschale verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Beschwerde gegen die Pauschale nicht zur Entscheidung an. Zur Begründung hieß es, dass die Beschwerdeführer nicht in ihrem Grundrecht des allgemeinen Gleichheitssatzes verletzt seien.

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Reichstagskuppel
(istockphoto.com)
Die Abgeordneten des Bundestages erhalten eine monatliche Kostenpauschale, mit dem sie ihre Aufwendungen für das Mandat decken sollen. Diese Pauschale ist laut Einkommensteuergesetz steuerfrei. Eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ließen die Karlsruher Richter nun nicht zu (Az. 2 BvR 2227/08 und 2 BvR 2228/08). Die Voraussetzungen hierfür lägen nicht vor, da die Beschwerdeführer nicht in ihren Grundrechten verletzt seien.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte, es sei nicht zu beanstanden, dass Abgeordnete im Gegensatz zu anderen Steuerpflichtigen für ihre mandatsbezogenen Ausgaben eine solche steuerfreie Aufwandsentschädigung erhielten. Die Ungleichbehandlung finde ihre Rechtfertigung in der besonderen Stellung der Abgeordneten. Diese müssten über die Art und Weise der Wahrnehmung ihres Mandats grundsätzlich frei entscheiden. Dies betreffe auch die Frage, welche Kosten sie dabei auf sich nähmen. Bundestagsabgeordnete bekommen neben ihren Diäten von 7.678 Euro monatlich eine steuerfreie Kostenpauschale von 3.969 Euro.

(BVerfG / DLF / STB Web)



Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 13.08.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

08.02.2012

 
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