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Artikel vom: 13.08.2010
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Jahresgrenzbetrag des Kindergeldes für volljährige Kinder verfassungsgemäß ist. Er verstoße weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen den Schutz der Familie, erklärten die Karlsruher Richter.
In der Begründung des Beschlusses heißt es, dass grundsätzlich das Existenzminimum der Familie von der Steuer verschont werden muss. Deshalb sei es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Staat das Kindergeld davon abhängig mache, dass das Existenzminimum des Kindes nicht durch eigene Einkünfte gedeckt sei. Typisierend dürfe der Gesetzgeber hierbei von dem für erwachsene Steuerpflichtige geltenden Grundfreibetrag ausgehen. Das Sozialstaatsprinzip gebiete aber keine mehrfache Freistellung des Existenzminimus in der Form, dass neben dem Grundfreibetrag zusätzlich noch der Kinderfreibetrag beziehungsweise Kindergeld gewährt werde, obwohl das Kind mit seinen Einkünften selbst in Höhe des Grundfreibetrags verschont bleibe.
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 13.08.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.
08.02.2012