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Artikel vom: 12.08.2010
Der Bundesfinanzhof hat mit einem aktuellen Urteil die bisher gängige Bilanzierungspraxis für Kfz-Steueraufwand bestätigt. Demnach muss für vorausgezahlte Steuer ein Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden.
Gerade weil die Rechnungsabgrenzung in den Fällen vorausbezahlter Kfz-Steuern bei Bilanzaufstellung nicht zweifelhaft war, sah der Senat auch keinen Anlass, den Ausgang des Verfahrens vor dem Großen Senat zum so genannten subjektiven Fehlerbegriff abzwarten (STB Web berichtete).
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 12.08.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.
08.02.2012