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West-Ost-Gefälle bei Langzeit-Krankschreibungen

Artikel vom: 03.08.2010

Knapp die Hälfte der Erwerbspersonen in Deutschland war im Jahr 2009 mindestens einmal krankgeschrieben. Eine Krankschreibung dauert im Durchschnitt 11,9 Tage, 0,3 Tage länger als im Jahr zuvor. Das geht aus dem aktuellen Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse (TK) hervor.

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Neben Krebserkrankungen und Herzinfarkten, dauern vor allem Krankschreibungen aufgrund von Bandscheibenbeschwerden und psychischen Erkrankungen sehr lange. Dauert eine Krankschreibung länger als sechs Wochen haben sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und ALG-I-Empfänger Anspruch auf Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Laut TK sind zwar nur 4,5 Prozent der Krankschreibungsfälle mit Krankengeld verbunden, diese machen jedoch fast 46 Prozent aller Krankschreibungstage aus.


Neue Bundesländer: hohe Krankenstände, kurze Ausfallzeiten

Im Durchschnitt dauert eine mit Krankengeld verbundene Krankschreibung knapp 100 Tage. Die durchschnittliche Falldauer ist regional jedoch sehr unterschiedlich. Während Krankengeldbezieher in Sachsen-Anhalt im letzten Jahr durchschnittlich 81 Tage arbeitsunfähig waren, waren Beschäftigte und ALG-1-Empfänger im Hamburg mit 117 Tagen knapp sechs Wochen länger krankgeschrieben. "Auffällig ist, dass die Krankengeldfälle vor allem in den Ländern, die erfahrungsgemäß sehr hohe Krankenstände aufweisen wie das Saarland, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern, deutlich kürzer als im Bundesdurchschnitt ausfallen. Zudem gibt es ein deutliches West-Ost-Gefälle, das heißt in allen fünf neuen Bundesländern liegt die Falldauer unter 90 Tagen", erklärt Wiebke Arps, die bei der TK für den Gesundheitsreport verantwortlich ist.

Der TK-Gesundheitsreport analysiert jedes Jahr die Krankenstandsdaten sowie Arzneimittelverordnungen der bei der TK versicherten Erwerbspersonen. Dazu zählen derzeit 3,4 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie "Arbeitslosengeld I-Empfänger".



(TK / STB Web)


Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 03.08.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

08.02.2012

 
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