Kein Bußgeld für Sommerreifen im Winter
Artikel vom: 02.08.2010
Wann ist eine Autobereifung eine geeignete Winterbereifung? Und können auch Sommerreifen im Winter geeignet sein? Mit diesen Fragen hatte sich das Oberlandesgericht Oldenburg jüngst zu befassen.
 |
Thomas Max Müller / pixelio.de |
Im entschiedenen Fall fuhr ein Autofahrer mittags mit seinem PKW im November auf einer innerörtlichen Straße. Sein Fahrzeug war mit Sommerreifen ausgestattet. Er überfuhr eine Eisfläche und kam ins Rutschen. Er schlitterte in ein an der Straße befindliches Schaufenster eines Geschäfts. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte ihn deshalb zu einer Geldbuße von 85 Euro. Er sei mit nicht angepasster Geschwindigkeit und einer nicht den Wetterverhältnissen angepassten Bereifung gefahren. Da sich Eis auf der Straße befunden habe, hätte er mit Winterreifen fahren müssen.
Der betroffene Autofahrer vertrat die Auffassung, der Unfall hätte sich ebenso mit Winterreifen ereignen können und legte Beschwerde vor dem Oberlandesgericht ein. Dieses entschied: Der entsprechende Bußgeldtatbestand in der Straßenverkehrsordnung über die Pflicht zu einer den Wetterverhältnissen angepassten Bereifung ist verfassungswidrig. Nach dem Grundgesetz ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit bzw. einer Ordnungswidrigkeit so konkret zu umschreiben, dass der Anwendungsbereich für den Einzelnen verständlich ist. Dies sei bei der betroffenen Vorschrift jedoch nicht der Fall.
Eine "Winterreifenpflicht" kann dem Gesetz nicht entnommen werden
Weder gesetzlichen noch technischen Vorschriften sei zu entnehmen, welche Eigenschaften Reifen für bestimmte Wetterverhältnisse haben müssen. Das gelte auch für Winterreifen. Der Gesetzgeber habe also gerade keine generelle Winterreifenpflicht für die Wintermonate geregelt. Ungeklärt sei insbesondere, ob auch Sommerreifen für winterliche Witterungsverhältnisse im Sinne der Vorschrift geeignet sein können, erklärten die Richter. So genannte Sommerreifen würden von vornherein kaum auf Schnee- und Glättetauglichkeit geprüft. Bei einem Winterreifentest im Jahr 2005 seien nur zwei Sommerreifen getestet worden, die sich beim Fahren auf Eis sogar als geeignet erwiesen hätten. Für den Bürger sei daher nicht eindeutig erkennbar, welche Reifen als "ungeeignete Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen" anzusehen seien. Diese Unklarheit hätte der Gesetzgeber durch eine klare Anordnung vermeiden können. Denkbar sei beispielsweise eine klare Anordnung von Winterreifen bei "Wetterverhältnissen, bei denen Eis und/oder Schnee möglich sind".
Fahren mit Sommerreifen im Winter ist sanktionslos
Durch diese Entscheidung wird nicht in Frage gestellt, dass bei winterlichen Temperaturen, insbesondere aber bei Schnee und Eis, M+S Reifen oder Reifen mit Schneeflockensymbol benutzt werden sollten, um Unfälle möglichst zu vermeiden. Wer sich anders verhält, riskiert nicht nur haftungs- und versicherungsrechtliche Nachteile, ihm droht darüber hinaus - vor allem wenn andere bei einem Verkehrsunfall verletzt werden - weiter die Verfolgung wegen einer Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit. Das Fahren mit Sommerreifen im Winter, das zu keiner konkreten Verkehrsgefährdung führt, bleibt aber sanktionslos.
Der betroffene Autofahrer ging im Übrigen nicht "straffrei" aus. Wegen Fahrens mit nicht angepasster Geschwindigkeit wurde das Bußgeld auf einen Betrag von 50 Euro reduziert.
(OLG Oldenburg / STB Web)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt
vom 02.08.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten
(Rechts-) Stand entsprechen.
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren: