35 Prozent aller Handwerker gewinnen ihre Aufträge online
Artikel vom: 27.06.2010
Auftragsplattformen wie Quotatis, Blauarbeit oder My Hammer
bringen Kunden und Dienstleister gegen Gebühr zusammen. Viele Handwerker
nutzen bereits solche Portale, um neue Kunden zu gewinnen: Mehr als 35
Prozent von knapp 1.600 Handwerkern gaben an, über Auftragsbörsen im
Internet Aufträge zu akquirieren.
Zwar spielen bei der Neukundengewinnung persönliche Empfehlungen mit 76
Prozent bei weitem die größte Rolle. Fast alle befragten Handwerker sind
sich allerdings einig, dass das Internet für die Auftragsakquise weiter
an Bedeutung gewinnen wird. Über 14 Prozent gehen sogar davon aus, dass
Aufträge künftig fast ausschließlich online akquiriert werden.
Auftragsflauten
online abfangen
An Auftragsplattformen im Internet
schätzen Handwerker besonders, dass sie mit ihrer Hilfe
Konjunkturschwankungen ausgleichen können. Denn in Abhängigkeit davon,
wie voll oder leer das Auftragsbuch gerade ist, können Handwerker bei
manchen Anbietern je nach Bedarf mehr oder weniger Anfragen einkaufen.
Jedes Online-Portal verfolgt dabei ein anderes Konzept. "Das Prinzip der
Handwerker-Versteigerungen hat oftmals Preisdumping zur Folge.
Qualitätsarbeit braucht faire Preise", so Jens Oenicke, Geschäftsführer
des Kölner Unternehmens Quotatis.
Das größte europäische
Handwerker- und Dienstleistungsportal bildet die Preise der Mitbewerber
nicht öffentlich ab, um so ein gegenseitiges Unterbieten der
Handwerksbetriebe zu verhindern. Stattdessen können Privatpersonen und
Unternehmen ihre Anfrage einstellen und erhalten per E-Mail
unverbindlich bis zu fünf Angebote von geprüften Betrieben. In dieser
Zeitersparnis besteht für über die Hälfte von rund 500 befragten
Verbrauchern ein Vorteil von Online-Portalen. Fast alle Verbraucher
prüfen mindestens zwei bis drei Angebote, die Hälfte sogar mehr als
drei. Die detaillierten Ergebnisse liegen in Form des "Quotatis
Energie-Reports 2010" vor.
(Quotatis / STB Web)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt
vom 27.06.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten
(Rechts-) Stand entsprechen.
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