Unternehmerhaftpflicht: Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen durch die Unfallversicherung
Artikel vom: 24.06.2010
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Arbeitnehmern die Haftung des Arbeitgebers. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen angesichts einer aktuellen dimap-Umfrage hin, nach der nur einer von fünf Arbeitgebern die Ablösung der Unternehmerhaftpflicht durch die Unfallversicherung kennt.
"Als Mitglied von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen müssen Unternehmen keine Schadensersatzansprüche ihrer Angestellten fürchten", sagt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). "Umso mehr hat es uns überrascht, dass die Haftungsablösung als eine zentrale Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung so vielen Arbeitgebern unbekannt ist. Denn immerhin schützt sie die Betriebe damit vor Existenz bedrohenden Schadensersatzklagen." Das ist ein großer Vorteil im internationalen Vergleich: Klagen aufgrund von Asbest-Berufskrankheiten haben in den USA beispielsweise ganze Unternehmen an den Rand des Ruins gebracht.
Die Haftungsablösung gibt es bereits seit der Gründung der
Unfallversicherung vor 125 Jahren. Sie betrifft nicht nur das Verhältnis
zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten, sondern auch das Verhältnis der
Beschäftigten untereinander.
Die Unkenntnis über die Haftungsablösung zeichne auch manchen Beitrag in
der Diskussion um Reformen in der gesetzlichen Unfallversicherung aus,
so Breuer. Eine Informationskampagne soll daher auch zur Versachlichung
dieser Diskussion beitragen,
die
Haftungsablösung bekannter und ihre Leistungen transparenter machen. Teil der Kampagne ist ein Internetauftritt, in dem Unternehmer sich informieren können, wie sie im Fall des Falles geschützt sind und was sie
für Ihren Beitrag an Leistung erhalten:
www.dguv.de/wir-haften(DGUV / STB Web)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt
vom 24.06.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten
(Rechts-) Stand entsprechen.
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