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Entwurf für neue Lohnsteuer-Richtlinien bietet Vereinfachungen

Artikel vom: 10.06.2010

Das Bundesfinanzministerium hat vor kurzem den Entwurf für die Lohnsteuer-Richtlinien vorgelegt. Dieser enthält eine Reihe von Vereinfachungen, mit denen unter anderem höchstrichterliche Entscheidungen umgesetzt werden.

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Die Lohnsteuer-Richtlinien 2011 enthalten im Entwurf einige Erläuterungen der Rechtslage sowie Hinweise, wie die Verwaltungspraxis vereinfacht werden soll. So hängt so manche Steuerbefreiung davon ab, dass die Leistung des Arbeitgebers zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird. Diese liegt künftig auch dann vor, wenn die Zusatzleistung unter Anrechnung auf eine andere freiwillige Sonderzahlung - etwa das Weihnachtsgeld - erbracht wird.

Darf der Angestellte einen Firmenwagen nutzen, muss er die erstatteten Kosten für einen Unfall künftig nicht mehr auf den steuerpflichtigen Privatanteil anrechnen lassen. Auch bei den Auslagen für eine Fortbildung gibt es Änderungen: Demnach kommt es künftig nicht mehr darauf an, wer Rechnungsempfänger einer Bildungsmaßnahme ist. Entscheidend ist, ob die Fortbildung im überwiegend betrieblichen Interesse liegt und der Arbeitgeber die Übernahme der Kosten vorher zugesagt hat; dadurch wird die Problematik, dass sich bei vielen Seminaren die Teilnehmer vorher anmelden müssen, entschärft.

Auch die Stellung von Mahlzeiten soll vereinfacht werden: Voraussetzung ist nur noch, dass die Aufwendungen vom Arbeitgeber ersetzt werden und die Rechnung auf das Unternehmen ausgestellt ist. Alle anderen formalen Vorschriften - insbesondere die Vorbuchung - sollen entfallen.

Die Verbände können nun Stellung zum dem Entwurf der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 beziehen. Für September ist dann die abschließende Beratung geplant.

(STB Web)



Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 10.06.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

09.02.2012

 
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