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Verwertung von Unternehmensvermögen des Erblassers unterliegt der Umsatzsteuer

Artikel vom: 02.06.2010

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Verkauf von Wirtschaftsgütern, die der Erblasser für sein Unternehmen erworben hat, der Umsatzsteuer unterliegt.

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Im dem Urteil zugrunde liegenden Sachverhalt wurde eine Erbengemeinschaft Erbe eines Rechtsanwalts. Dieser war Gesellschafter einer Rechtsanwaltssozietät und hatte einen PKW zur umsatzsteuerpflichtigen Vermietung an die Sozietät mit Vorsteuerabzug erworben. Die Sozietät überließ den an sie vermieteten PKW dem Rechtsanwalt wiederum zu dessen beruflicher und privater Nutzung. Nach dem Tod des Rechtsanwalts veräußerte die Erbengemeinschaft das Fahrzeug. Sie war der Auffassung, der Verkauf unterliege nicht der Umsatzsteuer, weil sie selbst nicht "Unternehmer" im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sei.

Der BFH entschied, dass der Erbe zwar nicht durch Rechtsnachfolge "Unternehmer" werde (Urteil vom 13. Januar 2010, Az. V R 24/07). Er trete aber als Rechtsnachfolger in die umsatzsteuerrechtlich noch nicht abgewickelten Rechtsverhältnisse des Erblassers ein. Deshalb unterliege der Verkauf von Wirtschaftsgütern, die dem Unternehmen des Erblassers zugeordnet waren - ebenso wie beim Erblasser - der Umsatzsteuer.


(BFH / STB Web)


Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 02.06.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

09.02.2012

 
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