Regierung will Lebenspartner im Erbschaftsteuerrecht gleichstellen
Artikel vom: 31.05.2010
Lebenspartner sind nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz einander gleichermaßen wie Ehegatten fürsorge- und unterhaltsverpflichtet (Foto: iStock.com / EyeJoy)
Die Bundesregierung will eingetragene Lebenspartnerschaften im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie bei der Grunderwerbsteuer Ehepartnern vollständig gleichstellen. Das geht aus dem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 hervor, den die Regierung am 19. Mai 2010 beschlossen hat. Eine Gleichstellung im Einkommensteuerrecht steht allerdings nach wie vor aus.
Der Gesetzentwurf sieht vor, im Erbschafts- und Schenkungsrecht nach den Freibeträgen nun auch die Steuerklassen von Lebenspartnerschaft und Ehe gleichzusetzen. Außerdem werden Grundstücksübereignungen unter Lebenspartnern genauso von der Grunderwerbsteuer befreit wie unter Ehegatten. Mit der Erbschaftsteuerreform 2009 wurden Partner einer
eingetragenen Lebenspartnerschaft bereits in Bezug auf die Freibeträge
gleichgestellt. Dennoch verblieben Lebenspartner weiterhin – wie die
"übrigen Personen" – in der Steuerklasse III mit den höchsten
Steuersätzen von 30 bis 50 Prozent je nach Vermögenswerten, werden also
nach jetziger Rechtslage dann doch wieder wie Fremde behandelt. Zudem wurden die Steuersätze für
die Steuerklasse III im Zuge der Reform 2009 sogar noch erhöht, während die
Steuersätze für Ehegatten mit 7 bis 30 Prozent deutlich geringer
ausfallen. Nach dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 sollen
Lebenspartner künftig ebenfalls in Steuerklasse I fallen.
Reformschritte im Einkommensteuerrecht fehlen nach wie vor
"Das ist ein erfreulicher und längst fälliger Schritt" kommentiert der
Lesben- und Schwulenverband (LSVD) die Gesetzesinitiative, weist aber
gleichzeitig darauf hin, dass die Gleichstellung im
Einkommensteuerrecht weiterhin verschleppt werde. "Aus dem Bundesfinanzministerium ist zu hören, man wolle keine politische Entscheidung treffen, sondern abwarten, wie der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts über die bei ihm schon seit vier Jahren anhängigen Verfassungsbeschwerden zur Gleichstellung im Einkommensteuerrecht entscheiden wird. Dabei weiß auch das Bundesfinanzministerium, dass die Gleichstellung aufgrund der Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2009 (1 BvR 1164/07, STB Web
berichtete) geboten ist" so Manfred Bruns, Sprecher des LSVD.
In diesem Urteil hatte das BVerfG entschieden, dass es gegen das
Grundgesetz verstößt, eingetragene Lebenspartner von der betrieblichen
Hinterbliebenenversorgung auszuschließen, und dass die bisherige
Ungleichbehandlung von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern
verfassungswidrig ist. Ein daraufhin erstelltes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des
Bundestages kommt zu dem Ergebnis, dass diese Rechtsprechung auf das
Steuerrecht übertragen werden und das Ehegattensplitting folglich auf
Lebenspartner ausgedehnt werden müsse. Es sei dem Bundesverfassungsgericht zwar unbenommen, von früheren Entscheidungen abzuweichen. Von diesem Recht mache das Gericht aber erfahrungsgemäß sparsam Gebrauch.
Hinweis:
In der Fachzeitschrift "FPR - Familie Partnerschaft Recht", Zeitschrift für die Anwaltspraxis, ist aktuell ein Heft mit dem Themenschwerpunkt eingetragene Lebenspartnerschaft erschienen, in dem auch die steuerrechtlichen Problemfelder im Rahmen eines Aufsatzes dargestellt werden (Manuela Maurer: Die rechtliche Behandlung von Lebenspartnern im Steuerrecht, FPR S. 196 ff.).
(STB Web)
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