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Artikel vom: 21.05.2010
Gegen ein für einen Arzneimittelkonzern eingetragenes Patent haben vier Mitbewerber Nichtigkeitsklage erhoben. Das Bundespatentgericht hat nunmehr dieser Klage stattgegeben und das Patent für nichtig erklärt.
Gegenstand des Verfahrens sind Kombinationspräparate, die die Wirkstoffe Salmeterol und Fluticason enthalten. Diese dienen der verbesserten Behandlung respiratorischer Erkrankungen, insbesondere von Asthma und werden durch Inhalation verabreicht.
Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die streitgegenständlichen Präparate nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhten und deshalb nicht patentfähig seien. Die Fachwelt habe bereits vor der Erteilung dieses Patents eine Wirkstoffkombination, wie die hier geschützte, zur Behandlung derartiger Krankheiten für sinnvoll gehalten.
(Az. 3 Ni 15/08)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 21.05.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.
08.02.2012