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Gebührenpflicht für verbindliche Auskunft verfassungsgemäß

Artikel vom: 12.05.2010

Die Gebühr für verbindliche Auskünfte, die seit 2007 gesetzlich festgelegt ist, ist mit der Verfassung vereinbar. Das entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem aktuellen Urteil.

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Bei Sachverhalten, die genau beschrieben, aber noch nicht umgesetzt sind, können Steuerpflichtige beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft einholen. Eine solche verbindliche Auskunft ist seit 2007 gebührenpflichtig. Diese Gebühr ist nach Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg verfassungsgemäß (Az. 1 K 681/08).

Die Gebühr sei gerechtfertigt, weil zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehe und der Steuerpflichtige einen persönlichen Vorteil erlange. Die häufig beklagte Komplexität des Steuerrechts verpflichte den Staat nicht dazu, verbindliche Auskünfte gebührenfrei anzubieten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließen die Richter jedoch die Revision zum Bundesfinanzhof zu. Ein Aktenzeichen dazu ist noch nicht bekannt.

(FG Baden-Württemberg / STB Web)



Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 12.05.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

09.02.2012

 
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