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Artikel vom: 11.05.2010
Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem der Pfändungsschutz effektiver gestaltet werden soll. Im Zentrum steht eine Modernisierung des Sachpfändungsschutzes.
Der Bundesrat will den Pfändungsschutz modernisieren. Das beschloss die Länderkammer auf der jüngsten Sitzung am vergangenen Freitag (Drs. 139/10/B). Hintergrund ist, dass das aktuelle System auf Strukturen beruht, die zum Teil aus dem 19. Jahrhundert stammen. Der Bundesrat argumentiert in der Begründung des Gesetzentwurfes, das geltende Recht sei ein inhomogenes Geflecht von Vorschriften, die auf überholten sozialen Strukturen basierten.
Mit dem Gesetzentwurf wollen die Länder den Pfändungsschutz dem Sozial- und Wohngeldrecht anpassen. Der Schutz des Existenzminimums soll auf diese Weise mit dem Sozialrecht harmonisiert werden. Konkret sieht der Entwurf vor, die Wohnkosten für die Freibeträge zu regionalisieren. Außerdem soll der Sachpfändungsschutz neu formuliert und die unpfändbaren Sachen abstrahierend zusammengefasst werden.
Der Entwurf liegt nun der Bundesregierung vor, die diesen an den Bundestag weiterleiten muss. Den vollständigen Text finden Sie hier zum Download.
09.09.2010