Artikel-Archiv:

Sie sind hier: Startseite » Fachartikel & News »

Schrift:

Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

Artikel vom: 08.04.2010

Anzeige


Der Bundesfinanzhof hat mit einem aktuellen Beschluss zum Halbabzugsverbot auf einen Nichtanwendungserlass des Bundesfinanzministeriums reagiert. Dabei ging es um die Anwendbarkeit des Halbeinkünfteverfahrens auch in Verlustfällen.

Grundlage für den Nichtanwendungserlass war der Fall, in dem der Klägerin aufgrund ihrer Beteiligung keine Einnahmen zugeflossen waren und das Finanzgericht Düsseldorf - der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) folgend - das Halbabzugsverbot des Einkommensteuergesetzes nicht angewandt hatte.

Das beklagte Finanzamt hatte sich zur Begründung seiner Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof auf den Nichtanwendungserlass des Ministeriums berufen. Die BFH-Richter wiesen diese Beschwerde zurück: Wenn dort das Halbeinkünfteverfahren auch in Verlustfällen für anwendbar gehalten werde, so widerspreche diese Aussage nicht dem BFH und gehe als Argument gegen die Rechtsprechung ins Leere (Az. IX B 227/09). Diese betreffe nämlich nur einen Ausschnitt der "Verlustfälle", in dem keine Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen anfallen. Weil es dort nicht zu einer hälftigen Steuerbefreiung komme, seien auch die Aufwendungen nicht nur zur Hälfte zu berücksichtigen.

(BFH / STB Web)



Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 08.04.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

09.02.2012

 
  • Kostenloser Steuerberater-Newsletter
  • Über 5.000 Abonnenten