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Artikel vom: 18.03.2010
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) vom 25. Mai 2009 wurde § 5 Abs. 1 EStG geändert. Danach ist für den Schluss des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechtes wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt.Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 18.03.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.
09.02.2012