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BilMoG und Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung

Artikel vom: 18.03.2010

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) vom 25. Mai 2009 wurde § 5 Abs. 1 EStG geändert. Danach ist für den Schluss des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechtes wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt.

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§ 5 Abs. 1 S. 2 und 3 EStG knüpfen die Ausübung steuerlicher Wahlrechte an bestimmte Dokumentationspflichten. Zur Anwendung des § 5 Abs. 1 EStG i. d. F. des BilMoG hat das BMF nunmehr Stellung genommen, das als PDF zum Download angeboten wird:

BMF-Schreiben vom 12.03.2010 - IV C 6 - S 2133/09/10001


(BMF / STB Web)


Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 18.03.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

09.02.2012

 
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