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Artikel vom: 03.03.2010
Das Landgericht Köln hat die Werbung für Anwaltsfortbildungen einer DEKRA-Tochter untersagt. Hierbei handele es sich um die Förderung fremden unlauteren Wettbewerbs, hieß es zur Begründung.
Mit dem Urteil hat das Landgericht Köln den Antrag zweier Rechtsanwälte auf einstweilige Verfügung bestätigt. Somit darf die Beklagte, eine Tochtergesellschaft der DEKRA, keine Werbung mehr für die angebotene Fortbildung machen. In dieser Fortbildung können Anwälte besondere Kenntnisse in einem bestimmten Rechtsgebiet prüfen lassen und erhalten nach bestandenem Test ein Zertifikat, mit dem sie werben können.
Diese Werbung betrachtet das Landgericht im wettbewerbsrechtlichen Sinne als irreführend und damit unzulässig (Az. 33 O 353/08). Im vorliegenden Fall seien die Prüfungsbedingungen allein von den Beklagten unter fachlicher Beteiligung von Hochschullehrern nach eigenem Gutdünken aufgestellt worden. Es gehe nicht um einen bestimmten Kenntnis- und Erfahrungsstand, der von Fachkreisen bestimmt und allgemein akzeptiert sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, zumal es sich um eine Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handelt.
30.07.2010