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Artikel vom: 04.02.2010
Die Leistungen aus einer privaten Pflegezusatzversicherung verringern den Betrag, der steuerlich als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig ist. Das hat das Finanzgericht Köln in einem aktuellen Urteil entschieden.
Im zugrundeliegenden Fall hatte ein schwerst Pflegebedürftiger geklagt; er war der Auffassung, dass das Pflegegeld, was er aus einer privaten Zusatzversicherung erhielt, nicht auf seine Heimkosten angerechnet werden darf. Dieser Ansicht schloss sich das Finanzgericht Köln nicht an (Az. 12 K 4176/07). Es bestehe ein enger Zusammenhang zwischen der Versicherungsleistung und den Aufwendungen, die durch die Pflege entstünden.
Die Richter bezogen sich in ihrer Entscheidung auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach auch die Zahlungen aus einer Krankenhaustagegeldversicherung die Krankheitskosten mindern (Az. VI R 242/69). Allerdings ließen die Kölner Finanzrichter Revision zum BFH zu.
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 04.02.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.
02.09.2010