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Artikel vom: 21.01.2010
Der rechtsstaatliche Grundsatz, unangemessene Belastungen durch eine lange Verfahrensdauer zu vermeiden, gilt auch in berufsrechtlicher Hinsicht. Unangemessen lange Verfahren können daher nach Auffassung des Bundesgerichtshofs zu Kompensationsansprüchen führen.
Zu den Prinzipien eines fairen, rechtsstaatlichen Verfahrens gehört auch die Herstellung von Rechtssicherheit innerhalb angemessener Zeit. Daraus folgt, dass unangemessene Belastungen durch eine lange Dauer des Verfahrens vermieden werden müssen. Dies gilt laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auch im berufsrechtlichen Verfahren der Steuerberater: Ein berufsrechtliches Verfahren, das sich über Jahre hinzieht, berühre nicht nur die wirtschaftliche Existenzgrundlage, sondern könne den Steuerberater zusätzlichen fühlbaren Belastungen aussetzen (Az. StbSt (R) 2/09).
Gegen den betroffenen Steuerberater hatte das Landgericht Rostok einen Verweis und eine Geldbuße in Höhe von 12.500 Euro verhängt, da dieser gegen die Pflicht zur unabhängigen Berufsausübung verstoßen und eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt habe. Zwischen Abfassung der Anschuldigungsschrift und Erlass des Eröffnungsbeschlusses des Landgerichts lagen rund zweieinhalb Jahre. Der Steuerberater legte Berufung ein; das zuständige Oberlandesgericht setzte die Geldbuße auf 7.000 Euro herab, ließ aber keine Revision zu. Auf die Beschwerde des Steuerberaters ergänzte der BGH das Urteil nun dahingehend, dass als Ausgleich für rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung von der verhängten Geldbuße 3.000 Euro als vollstreckt gelten.
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 21.01.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.
30.07.2010