Artikel-Archiv:

Sie sind hier: Startseite » Fachartikel & News »

Schrift:

Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen

Artikel vom: 14.01.2010

Anzeige


Die Bundessteuerberaterkammer hat ihre "Verlautbarung zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater vom 22. und 23. Oktober 2001" vollständig überarbeitet. Dies sei insbesondere aufgrund der Entwicklung in der Rechnungslegung und der Anpassung an die heutigen Qualitätsanforderungen erforderlich gewesen, so die BStBK.

Eine weitgehende Übereinstimmung über die Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen konnte nach ausführlichen Diskussionen mit dem IDW erreicht werden.

Die endgültige Verabschiedung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer erfolgt nach deren Angaben nach der Beschlussfassung auf der Bundeskammerversammlung am 12. und 13. April 2010. Bis dahin behalte die bisherige Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer Gültigkeit.


(BStBK / STB Web)


Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 14.01.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

09.02.2012

 
  • Kostenloser Steuerberater-Newsletter
  • Über 5.000 Abonnenten