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Neue Pauschbeträge für Reisekosten ab 2010

Artikel vom: 30.12.2009

Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Auslandsreisen herausgegeben. Darin werden die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sowie Übernachtungskosten bei beruflich oder betrieblich veranlasster Auslandstätigkeit ab 2010 neu festgelegt.

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Für die nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend; für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag entscheidend. Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind nur in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar, für den Werbungskostenabzug sind die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend.

Das BMF-Schreiben gilt für Geschäftsreisen in das Ausland und doppelte Haushaltsführungen im Ausland.

Die Übersicht über die neuen Pauschbeträge finden Sie hier als pdf-Datei zum Download.


(BMF / STB Web)


Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 30.12.2009, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

09.02.2012

 
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