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Vorsorgepauschale ab 2010 nur noch im Lohnsteuerabzugsverfahren

Artikel vom: 21.12.2009

Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben zu den neuen Regeln für den steuerlichen Abzug von Vorsorgeaufwendungen herausgegeben. Diese waren im Sommer mit dem Bürgerentlastungsgesetz beschlossen worden. Daraus ergeben sich auch Änderungen für die Vorsorgepauschale.

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Das Finanzamt berücksichtigt bislang bei Arbeitnehmern und Rentnern in der Veranlagung eine Vorsorgepauschale für Vorsorgeaufwendungen, und zwar dann, wenn keine höheren tatsächlichen Aufwendungen nachgewiesen werden. Ab 2010 wird es diese Vorsorgepauschale nur noch im Lohnsteuerabzugsverfahren geben, wie das Bundesfinanzministerium (BMF) mit Schreiben vom 14. Dezember 2009 mitteilte (IV C 5 – S 2367/10002). Der pauschale Ansatz von Vorsorgeaufwendungen im Veranlagungsverfahren wird ab 2010 abgeschafft. Hintergrund ist das Bürgerentlastungsgesetz, das den Abzug der Vorsorgeaufwendungen ab dem kommenden Jahr neu regelt (STB Web berichtete)

Damit entfällt auch die Günstigerprüfung bei der Vorsorgepauschale. Das BMF-Schreiben erläutert außerdem, wie die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Vorsorgepauschale ermittelt wird, welche Mitteilungen für die private Kranken- und Pflegeversicherung notwendig sind und welche Auswirkungen die Regelungen auf die Pauschalierung der Lohnsteuer haben kann.

Das BMF-Schreiben finden Sie hier als pdf-Datei.


(BMF / STB Web)


Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 21.12.2009, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

09.02.2012

 
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