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Bundesrat macht Weg für Wachstums-
beschleunigungsgesetz frei

Artikel vom: 18.12.2009

Der Bundesrat hat dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zugestimmt. Damit kann das Gesetz zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. Möglich geworden war die Zustimmung der Mehrheit der Länder durch ein Treffen der Unions-Ministerpräsidenten gestern Abend in Berlin.

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Foto: Bundesrat
Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums hat ein jährliches Entlastungsvolumen von insgesamt knapp 8,5 Milliarden Euro. Hierzu gehören Erleichterungen für Familien und Unternehmen sowie Korrekturen bei der Erbschaftsteuer und im Bereich Erneuerbare Energien. Hier finden Sie die wichtigsten Einzelheiten des Gesetzes im Überblick:


1. Familien:

Für Familien sieht der Gesetzentwurf ab dem 1. Januar kommenden Jahres steuerliche Entlastungen vor. Dazu sollen die steuerlichen Freibeträge für Kinder von insgesamt 6.024 Euro auf 7.008 Euro für jedes Kind steigen. Damit auch Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen profitieren, ist gleichzeitig geplant, das Kindergeld für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 Euro zu erhöhen.


2. Unternehmen:
  • Bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) können Unternehmer wieder die frühere Regelung zur Sofortabschreibung bis 410 Euro netto nutzen. Die Pool-Vorschrift, nach der für GWG zwischen 150 und 1.000 Euro ein jährlicher Sammelposten zu bilden ist, gilt weiterhin als Wahlrecht dazu.

  • Die Zinsschranke soll abgemildert werden, indem eine dauerhafte Freigrenze von 3 Millionen Euro eingezogen wird.

  • Die bislang befristete Sanierungsklausel mit der Möglichkeit von Verlustvorträgen soll unbefristet gelten.

  • Bei Grundstücksübergängen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen von Unternehmen soll es Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer geben.

  • Für Hotel- und Gastronomiebetriebe soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Beherbergungsleistungen eingeführt werden.

3. Erbschaftsteuer
  • Die Steuersätze für erbende Geschwister, Nichten und Neffen sollen von derzeit 30 bis 50 Prozent auf 15 bis 43 Prozent gesenkt werden.

  • Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigen sollen künftig nicht mehr der Lohnsummenregelung unterliegen.

  • Der Zeitraum, in dem ein Unternehmen weitergeführt werden muss, um von der Erbschaftsteuer befreit zu werden, wird von sieben auf fünf Jahre herabgesetzt.

4. Erneuerbare Energien
  • Die steuerlichen Entlastungssätze für reine Biokraftstoffe werden nicht reduziert.

  • Die Vergütung für die Stromeinspeisung von modular aufgebauten Anlagen wird so erhöht, dass ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb der Anlagen ermöglicht wird.


(Bundesrat / STB Web)


Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 18.12.2009, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

09.02.2012

 
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