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Der Bundesrechnungshof merkt an …

Artikel vom: 09.12.2009

Der Bundesrechnungshof hat mit den "Bemerkungen 2009" eine Zusammenfassung seiner Prüfungsergebnisse des abgelaufenen Jahres vorgestellt. Zugleich präsentierte die Kontrollbehörde ein Gutachten, in dem Möglichkeiten für eine Entlastung der öffentlichen Haushalte vorgeschlagen werden.

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Wie in jedem Jahr geben die Bemerkungen des Bundesrechnungshofs Beispiele dafür, wo Ministerien und andere Behörden unwirtschaftlich gehandelt haben. So wollte das Bundesumweltministerium mit einem ökologischen Modellvorhaben seinen Dienstsitz sanieren, überdachte aber zwei Hofbereiche. Ein unnötiges Vorhaben, wie der Bundesrechnungshof darlegt: Die Bereiche müssten mit hohem Aufwand im Winter beheizt und im Sommer gekühlt werden. Auch für die Büroräume sei eine energieintensive Kühlung geplant.

Die Bundeswehr wird ebenfalls an mehreren Stellen gerügt: Diese wollte beispielsweise 19 Millionen Euro in ein Gebäude investieren, das sie eigentlich aufgeben wollte. Der Bundesrechnungshof konnte hier erreichen, dass das Bundesverteidigungsministerium die Investitionen zurückstellte und die Aufgaben einer anderen Dienststelle übertrug.


Nachlässigkeit auch auf der Einnahmenseite

Kritisiert wird in dem Bericht aber auch Nachlässigkeit auf der Einnahmenseite: Dem Bund entgingen Steuereinnahmen, weil ausländische Investmentfonds nur in sehr geringem Maße geprüft würden. Hier belaufe sich die Prüfquote auf 0,1 Prozent, wohingegen 5,8 Prozent der inländischen Investmentfonds geprüft worden seien.

Ähnlich wie im Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler (STB Web berichtete) bemängelt der Bundesrechnungshof Übereifer bei der Steuererhebung. So strenge die Zollverwaltung beim Internet-Bezug von Kaffee Besteuerungs- und Strafverfahren über Beträge von wenigen Cent bis zehn Euro durch. Den Steuereinnahmen von 25.000 Euro gesamt stünden Personalkosten in Höhe von 800.000 Euro gegenüber.

Ein Gutachten des Bundesrechnungshofs gibt darüber hinaus Empfehlungen, wie der Haushalt kurzfristig entlastet werden könne und wie Bund und Länder kostenintensive Strukturen verändern könnten. Dies setze allerdings die Bereitschaft der Länder voraus, diese Maßnahmen mitzutragen.


Weiterführende Informationen

  • Das Gutachten in Gänze finden Sie hier zum Download.
  • Die Bemerkungen 2009 des Bundesrechnungshofs können Sie hier nachlesen.


(BRH / STB Web)


Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 09.12.2009, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

08.02.2012

 
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