Vorsteuer-Vergütungsverfahren ab 2010 neu geregelt
Artikel vom: 09.12.2009
Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben herausgegeben, in der die Einzelheiten des neuen Vorsteuer-Vergütungsverfahrens ab 2010 geregelt sind. Ab Januar können im Ausland ansässige Unternehmer ihre Vergütungsanträge auf elektronischem Weg einreichen.
In dem Schreiben sind die Voraussetzungen erläutert, die ein Unternehmer im Ausland erfüllen muss, um das Verfahren in Anspruch nehmen zu können (IV B 9 S 7359/09/10001). Insbesondere werden die geänderten Regelungen für die Bestimmung des Ortes einer sonstigen Leistung aufgeführt. Hiermit werden Vorgaben der EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie umgesetzt (
STB Web berichtete).
Weitere wichtige Änderungen:
- Das bisherige Papierverfahren wird für die in den EU-Mitgliedstaaten ansässigen Unternehmer auf ein elektronisches Verfahren umgestellt.
- Die Vergütung ist bis spätestens 30.09. (bisher 30.06.) des Folgejahres zu beantragen.
- Dem Antrage müssen auf elektronischem Wege die Rechnungen und Einfuhrbelege in Kopie beigefügt werden, wenn das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr mindestens 1.000 Euro, bei Rechnungen über den Bezug von Kraftstoffen mindestens 250 Euro beträgt. In Zweifelsfällen kann die Vorlage der Originalrechnungen verlangt werden.
- Die Mindestbeträge für Jahresanträge oder Anträge für den letzten Zeitraum eines Kalenderjahres werden von bisher 25 Euro auf 50 Euro angehoben. Stellt der Unternehmer einen Antrag für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten, muss sich die Summe auf mindestens 400 Euro belaufen.
Das BMF-Schreiben als pdf-Datei zum Download finden Sie
hier.
(BMF / STB Web)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt
vom 09.12.2009, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten
(Rechts-) Stand entsprechen.
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