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Artikel vom: 24.11.2009
Das BMF hat mit aktuellem Schreiben die Vorläufigkeitserklärung ausdrücklich auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ausgeweitet. Aus den Vorläufigkeitsvermerken gestrichen wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 24.11.2009, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.
09.02.2012