Kindergeld auch ohne Sorgerecht
Artikel vom: 23.09.2009
Die Auszahlung des Kindergeldes ist nicht an das Sorgerecht gebunden. Wie der Bundesfinanzhof in München entschied, kann das Kindergeld auch dem getrennt lebenden Elternteil zustehen, wenn das Kind auf längere Zeit in dessen Haushalt aufgenommen wird.
Erfüllen mehrere Personen die Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld, so wird dieses an denjenigen ausgezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) nun urteilte, ist das Sorgerecht allein für diese Entscheidung nicht unbedingt ausschlaggebend (Az. III R 2/07). Vielmehr ist ein Kind dann in den Haushalt eines Elternteils aufgenommen, wenn es dort wohnt, versorgt und betreut wird, und dies für längere Zeit. Von einem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt könne regelmäßig dann ausgegangen werden, wenn das Kind seit mehr als drei Monaten beim anderen Elternteil lebt.
Im entschiedenen Fall war die Tochter im Sommer 2003 von der sorgeberechtigten Mutter zum Vater gezogen und erst im Januar 2004 in den Haushalt der Mutter zurückgekehrt. Die Familienkasse hob daraufhin die Festsetzung des Kindergelds für den Zeitraum auf. Begründet wurde dies damit, dass der Klägerin für den Zeitraum kein Kindergeld zustehe, da die Tochter nicht mehr im Haushalt wohne.
(BFH /STB Web)
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