Riester-Rente verstößt teilweise gegen europäisches Recht
Artikel vom: 10.09.2009
Die so genannte Riester-Rente verstößt in einigen wesentlichen Regelungen gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg heute entschieden. Gerügt wurde unter anderem die Vorschrift, dass Zulagen zurückgezahlt werden müssen, sobald man durch einen Wohnsitzwechsel nicht mehr unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig ist.
Dem Urteil zufolge werden viele Riester-Rentner künftig ihre Förderung nicht mehr zurückzahlen müssen, wenn sie ins EU-Ausland umziehen (Az. C-269/07). Unzulässig sei auch die Vorschrift, dass mit dem geförderten angesparten Kapital nur der Erwerb einer Immobilie in Deutschland möglich sei. Diese Regelung stelle eine mittelbare Diskriminierung dar.
Benachteiligt werden nach Ansicht des
EuGH auch Grenzarbeitnehmer – also Arbeitnehmer, die zwar in Deutschland beschäftigt sind, aber im Ausland wohnen. Denn bislang haben nur diejenigen einen Anspruch auf die staatliche Riester-Zulage, die auch in Deutschland Steuern zahlen. Auch das muss sich nach dem Urteil des
EuGH künftig ändern.
In einer ersten Reaktion teilte die Bundesregierung mit, dass sie sich dafür einsetzen werde, dass die Vorgaben des Urteils möglichst zeitnah umgesetzt werden. Welche finanziellen Auswirkungen dies auf den Haushalt haben werde, sei noch nicht klar. Expertenschätzungen zufolge dürften auf den Bund Mehrkosten von knapp 500 Millionen Euro zukommen.
Das vollständige Urteil können Sie
hier nachlesen.
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(Rechts-) Stand entsprechen.
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